Im Folgenden findet ihr unser Informationsblatt für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte zum Thema Schutz- und Hygienevorschriften.

Auf Grund von § 32 Sätze1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2020 (BGBI.IS.1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetztes vom 19.05.2020 (BGBI.I S. 1018) geändert worden ist, in Verbindung mit §16 Absatz 5 Nummer 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 23.06.2020 (notverkündet gemäß §4 Satz 1 des Verkündungsgesetztes wird verordnet:

  1. Allgemeines Abstandsgebot
    Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Aus diesem Grund werden den Schülern entsprechende Lehrkräfte zugeteilt. Die Tanzgruppen trainieren in festen Gruppen von maximal 10 Teilnehmern plus einer Lehrkraft. Es ist ein
    Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
    .
  2. Zutritt in die emmzett
    Das Musikschulgebäude darf nur vom Personal, Schüler/innen und bei Kinder bis 6 Jahren die Eltern/Erziehungsberechtigten betreten werden. In allen Fällen ist der Aufenthalt im Gebäude maximal auf den notwendigen Unterrichtszeitraum zu beschränken.
  3. Maskenpflicht, Händewaschen
    Im Unterrichtsgebäude gilt Maskenpflicht (Mund- Nasen-Bedeckung) zum Schutz der Anderen bis zum Unterrichtszimmer. Dies gilt explizit auch für die Nutzung der Toiletten und beim Verlassen des Unterrichtszimmers. Der Unterricht selbst kann grundsätzlich ohne Maskenschutz erfolgen.
    Die Schüler/innen werden gebeten sich die Hände vor und nach dem Unterricht gründlich zu waschen. Alternativ kann Desinfektionsmittel verwendet werden.
  4. Abstand
    Zu jedem Zeitpunkt ist zu weiteren Personen (auch Lehrkraft) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Alle Personen achten in dem Musikschulgebäude und auf dem Parkplatz auf die Vermeidung von Gruppenbildungen. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge.
  5. Zutrittsregelung
    1. Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft, dürfen das Musikschulgebäude nicht betreten:
      1. positiv auf SARS-CoV 19 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativ
        Tests
      2. vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat I) angeordnete Quarantäne für
        die jeweilige Dauer
      3. nach Rückkehr von einem Auslandaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab
        72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen
      4. auch anderweitig erkrankte Schüler/Schülerinnen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht
        gestattet
    2. Bei Erkältungssymptomen von Schüler/Schülerinnen dürfen die Lehrkräfte keinen Unterricht erteilen.
    3. Uneinsichtige Personen (Nicht befolgen der Schutz- und Hygienemaßnahmen) müssen das Haus verlassen
  6. Tanz
    1. Der Tanzunterricht ist kontaktfrei durchzuführen.
    2. Die Schüler/Schülerinnen dürfen sich nicht in den Räumlichkeiten der emmzett umziehen.
    3. Partnerübungen dürfen nur mit einem festen Trainingspartner erfolgen.
    4. Der Mindestabstand von 1,5 m soll während der Unterrichtsstunde eingehalten werden.
    5. Nach einer halben Stunde ist eine Trinkpause zu machen und während dieser Pause (min. 5 Minuten) muss
      der Tanzraum gelüftet werden.
    6. Nach jeder Unterrichtsstunde muss der Raum gelüftet werden.

Im Allgemeinen gilt die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Mühldorf am Inn, 05.08.2020
emmzett- Schule für Musik & Tanz