Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss
1.1 Die Anmeldung erfolgt über die Anmeldebögen der emmzett.
1.2 Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Diese kann lediglich bei entsprechender Anzahl freier Unterrichtsplätze erfolgen.
1.3 Das Zustandekommen eines Unterrichtsvertrages für Gruppenunterricht ist vom Erreichen der notwendigen Anzahl an Schüler- bzw. Teilnehmeranmeldungen abhängig.

2. Unterrichtszeiten
2.1 Wöchentlich findet eine Unterrichtseinheit der angemeldeten Unterrichtsform statt.
2.2 Es gelten die Ferien- und Feiertagsbestimmungen der bayerischen Schulordnung. Zu diesen Zeiten findet kein Unterricht statt.
2.3 Die monatliche Unterrichtsgebühr bleibt auch bei Ferien- und Feiertags bedingtem Unterrichtsausfall unverändert. In den Monaten August und September erfolgt keine Abbuchung.
2.4 Der Unterricht beginnt eine Woche nach Schulbeginn.

3. Unterrichtsausfall
3.1 Im Verhinderungsfall des Schülers bleibt die Unterrichtseinheit gebührenpflichtig und muss nicht nachgeholt werden.
3.2 Im Verhinderungsfall der Lehrkraft hat diese Anspruch auf einen Ausfalltag pro Schuljahr, der gebührenpflichtig bleibt. Dauert der Ausfall
länger, wird der Unterricht nachgeholt oder eine Ersatzlehrkraft gestellt. Sollte dies unsererseits nicht möglich sein, werden die ausgefallenen Unterrichtseinheiten gutgeschrieben.
3.3 Eventuelle Nachholstunden oder Verschiebungen des Unterrichts seitens der Lehrkraft können von dieser während der bayerischen Schulzeit frei gelegt werden. Dem Schüler müssen zwei Termine zur Auswahl angeboten werden. Kann der Schüler keinen der angebotenen Termine wahrnehmen, bleibt die Unterrichtsstunde gebührenpflichtig und verfällt.
3.4 Aus gesundheitlichen Gründen des Schülers, insbesondere bei langer Krankheit, kann der Unterrichtsvertrag zum Halbjahr, sprich Ende Februar, mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss daher vor dem 31.12. eines Kalenderjahres bei der emmzett eingehen.

4. Anmeldung
4.1 Anmeldung und Einzugsermächtigung bleiben bis zu Ihrer schriftlichen Kündigung gültig und verlängern sich nach dem 15. Juli eines Jahres automatisch um ein weiteres Schuljahr.
4.2 Neben der Familienermäßigung kann über das jeweilige Landratsamt ein Antrag auf das Bildungspaket gestellt werden. Den genauen Ablauf können Sie in unserem Büro erfragen.

5. Versicherungsschutz und Haftung
5.1 Versicherungsschutz besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Nach der Unterrichtszeit endet auch unsere Aufsichtspflicht
5.2 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die emmzett für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen und – Ausschlüsse in den Ziffern 5.2 und 5.3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der emmzett entstanden sind sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.5 Soweit die Haftung der emmzett ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies sowohl für den Inhaber als auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der emmzett.

6. Kündigung
6.1 Eine Kündigung des Vertrags ist jeweils zum 31. Juli eines Jahres möglich und muss in Textform bis zum 15. Juli eines Jahres der emmzett zugehen. Kündigungen die nach diesem Termin eingehen sind nicht gültig. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Schuljahr. Der Unterricht bleibt auch bei Fernbleiben vom Unterricht im angemeldeten Kurs gebührenpflichtig.
6.2 Sonderregelungen sind direkt mit unserem Büro abzuklären und schriftlich für beide Vertragspartner nachvollziehbar festzuhalten.

7. Gebühren
7.1 Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühren für ein Schuljahr erfragen Sie bitte in unserem Büro.
7.2 Die Unterrichtsgebühren werden 11 Monate pro Schuljahr berechnet und monatlich per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die erste Abbuchung erfolgt jeweils am 1.09., die letzte am 1.07 eines Schuljahres. Im Monat August fallen keine Gebühren an.
7.3 Die Unterrichtsgebühren gelten für Zahlungen im Lastschriftverfahren. Für andere Zahlungsarten berechnen wir eine Porto- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Monat.
7.4 Bei Rücklastschriften stellen wir unseren Kunden die Gebühren der jeweiligen Bank in Rechnung.
7.5 Die emmzett behält sich das Recht vor, die monatlichen Gebühren für das jeweils nachfolgende Schuljahr mit schriftlicher Information bis jeweils spätestens 30.6 zu erhöhen. In diesem Falle verlängert sich das Ende der Kündigungsfrist nach 6.1 dieser AGB vom 15.7 auf den 31.7 des laufenden Schuljahres. 6.1 Satz 2 und 3 sowie 6.2 gelten sinngemäß.
7.6 Wird der Unterrichtsvertrag nicht gekündigt, gilt dies als Zustimmung zur Entgelterhöhung.

8. Es besteht kein Anspruch auf Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft. Im Falle des Ausscheidens einer Lehrkraft bemüht sich die emm- zett umgehend um Ersatz. Der Unterrichtsvertrag ruht, bis eine neue Lehrkraft gefunden ist.

9. Gruppenunterricht: Sinkt die Anzahl der Schüler und Teilnehmer durch endgültiges Ausscheiden aus einem Gruppenunterricht dauerhaft unter die notwendige Mindestanzahl, so steht es der emmzett frei, den Gruppenunterricht nach vorheriger Ankündigung auszusetzen.

10. Die emmzett ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (Ge- setz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen VSBG).